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Fragen zur Finanzierung

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zu Fördermöglichkeiten für unsere Weiterbildungsangebote sowie zur Beantragung von Bildungsurlaub.

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Bildungsurlaub in NRW


In Kürze informieren wir Sie über Möglichkeiten für die Beantragung von Bildungsurlaub für unsere Weiterbildungen. Wir befinden uns aktuell im Zertifizierungsprozess für das Gütesiegel der Qualitätsgemeinschaft Berufliche Bildung Region Köln e. V., einer anerkannten Zertifizierung für Träger, die Veranstaltungen nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) in NRW als Bildungsurlaub anbieten.

Bildungsscheck 2.0 NRW


„Mit dem Bildungsscheck 2.0 gewährt das Land Nordrhein-Westfalen durch Mittel der Europäischen Union einen Zuschuss zu den Ausgaben für die berufliche Weiterbildung. […] Der Bildungsscheck 2.0 kann einmal im Kalenderjahr von Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und einem maximalen zu versteuernden Jahreseinkommen von 50.000 € (zusammenveranlagte Ehepaare 100.000 €) unter Vorlage eines nicht älter als zwei Jahre alten Einkommensteuerbescheids beantragt werden. […] Weiterbildungen im Sinne des Fördergebers sind Angebote, die der beruflichen Kompetenzentwicklung der Person dienen. […] Der berufliche Zusammenhang ist bei der Antragstellung von der antragstellenden Person zu erklären. […]“ (Quelle: www.mags.nrw, abgerufen am 27.4.2026)

„Die Förderung beträgt 50 % der in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben der beruflichen Weiterbildung, maximal 500 Euro. Ausgaben für eventuell anfallende Fahrten und Unterbringung sind nicht förderfähig.“ (Quelle: www.mags.nrw/bildungsscheck, abgerufen am 27.4.2026)

Weitere Informationen finden Sie unter auf der Website des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW unter www.mags.nrw/bildungsscheck, u.a.:

QualiScheck RLP

Für die inviduelle berufliche Weiterbildung in Rheinland-Pfalz

„Der Europäische Sozialfonds Plus und das Land Rheinland-Pfalz unterstützen Beschäftigte mit dem Quali-Scheck bei der Finanzierung ihrer beruflichen Weiterbildung und übernehmen 60 Prozent der Kosten der Weiterbildungsmaßnahme, bis zu maximal 1.500 Euro pro Kalenderjahr. […] Der QualiScheck kann von Beschäftigten beantragt werden, die ihren Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz haben […]  Der QualiScheck fördert individuelle berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen für Einzelpersonen, die der Verbesserung der Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenz dienen. Die Weiterbildung muss im beruflichen Kontext stehen und zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit oder der Erhöhung des Qualifikationsniveaus beitragen. Die Förderung gilt auch für Weiterbildungsmaßnahmen, die einer beruflichen Veränderung dienen. […]“ (Quelle: https://esf.rlp.de/berufliche-weiterbildung, abgerufen am 27.4.2026)

Weitere Information finden Sie auf der Website des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz, u.a.:

Ansprechpartnerin

cambiat · systemisches institut · Porträtbild Tanja Kuhnert

Tanja Kuhnert (sie/ihr)

Institutsleitung

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Weißhausstraße 27 · 50939 Köln

Kontakt / Buchung

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